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Evangelischer Kindergarten “Jesus und Zachäus” Bad Driburg
Familienzentrum - Integration bei erhöhtem Förderbedarf

Der Elternrat

Der Elternrat hat entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, den Mitarbeiterinnen der Einrichtung und der Ev. Kirchengemeinde als Träger zu fördern und das Interesse der Eltern für die Arbeit des Kindergartens zu beleben.
Der Elternrat wird jedes Jahr in einer Elternversammlung im Spätsommer neu gewählt. Er setzt sich zusammen aus drei Elternvertretern und drei Stellvertretern.


Der Rat der Einrichtung

Der Rat der Einrichtung setzt sich zusammen aus drei Trägervertretern (Pfarrer/in und zwei Presbyter/innen), Mitarbeiterinnen (Leiterin und Gruppenleiterinnen) und den drei gewählten Elternvertretern.

 

Im Wechsel mit der Schlusskreisöffnung finden zu bestimmten Terminen (siehe “Veranstaltungen - Termine” oder Kindergartenzeitung) “Elterntreffs” im Kindergarten statt. Immer von 8 bis 9.30 Uhr sind dann alle Eltern eingeladen, in unserer Begegnungshalle bei Kaffee /Tee miteinander zu kommunizieren.

Größenänderung 10-09+Elterncafe

Informationen zur Aufnahme in die Grundschule

Bei Schulbeginn sind die meisten Kinder sechs Jahre alt. Sie kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen in die Grundschule. Manche lernen schnell, andere brauchen mehr Zeit.

Jedes Kind, das bis zum Stichtag (im Jahr 2009 ist das der 31. August) sechs Jahre alt wird, ist schulpflichtig. Sofern keine erheblichen gesundheitlichen Gründe entgegenstehen, wird es nach den Sommerferien eingeschult. Die Eltern melden ihr Kind bereits im Herbst des Vorjahres in der Schule an. Die Zeit bis zum Schulanfang soll genutzt werden, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen, insbesondere im sprachlichen Bereich, einzuleiten.

Der Stichtag für das Einschulungsalter wird ab dem Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember vorverlegt, und zwar:

  • Für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 auf den 31. Juli
  • Für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 auf den 31. Aug.

Ab hier hat sich der Stichtag wieder geändert, bitte achten Sie auf die Mitteilungen der Landesregierung!

Auch Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig sein. Daher gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung. Schon heute werden rund neun Prozent der Kinder vorzeitig eingeschult. Die Kinder müssen die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein. Eltern können die vorzeitige Einschulung bei der Grundschule beantragen. Über den Antrag entscheidet die Grundschulleiterin oder der Grundschulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht für diese Kinder beginnt mit der Aufnahme in die Grundschule.

Quelle: "Die Grundschule in NRW – Infos und Tips für Eltern"